Informationen zur Bestellung
Ticketkategorien und Preise ab 1.1.2022 | Normalpreis € | Familienpreis € (Aufzahlung +110,00,-) |
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Classic | 399 | 509 |
Jugend | 299 | 409 |
Senior | 299 | 409 |
Spezial | 199 | 309 |
Die Aufzahlung Familie (nur in Zusammenhang mit einem Kärnten Ticket) berechtigt die Inhaberin / den Inhaber des Familientickets (= EINE Person) sowohl alleine als auch in Begleitung von bis zu vier Kindern im Alter zwischen dem sechsten Geburtstag und einen Tag vor dem 15. Geburtstag die Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen. Die Kinder erhalten keine eigene Karte und benötigen daher, wenn sie allein reisen, einen gültigen Fahrausweis. Kinder bis zum 6. Geburtstag reisen kostenlos und nur mit Begleitperson sowie gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
Das Kärnten Ticket Classic ist für alle Personen verfügbar. Bei jeder Fahrt ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen vorzuweisen.
Das Kärnten Ticket Jugend gilt für alle Jugendlichen mit Gültigkeitsbeginn spätestens einen Tag vor deren 26. Geburtstag. Bei jeder Fahrt ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen vorzuweisen.
Das Kärnten Ticket Senior ist für alle Seniorinnen / Senioren mit Gültigkeitsbeginn ab dem 65. Geburtstag nutzbar. Bei jeder Fahrt ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen vorzuweisen.
Spezial (für Menschen mit Behinderung und/oder bei Ausgleichszulagenbezug)
Das Kärnten Ticket Spezial ist nutzbar für Menschen mit Behinderung, wenn in deren österreichischem Behindertenpass ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder der Vermerk „Die Inhaberin / der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ enthalten ist, oder für Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Diesen sind Inhaberinnen / Inhaber von Opferausweisen gem. Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt, oder für Bezieherinnen/ Bezieher einer Ausgleichszulage.Das jeweilige Berechtigungsdokument ist bei Bestellung des Tickets als Nachweis vorzulegen. Es ist bei jeder Fahrt ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen vorzuweisen. Sofern Menschen mit Behinderung den Vermerk „Begleitperson“ und/oder „Assistenzhund“ im Berechtigungsdokument vorweisen können und im Besitz eines gültigen Tickets sind, werden eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund unentgeltlich befördert. Das entsprechende Berechtigungsdokument ist bei jeder Fahrt mitzuführen und bei einer Fahrausweiskontrolle vorzuweisen.